Ergonomie am Arbeitsplatz
Schreibtischhöhe berechnen

Ergonomie (griechisch) bedeutet frei übersetzt "Gesetzmäßigkeit der Arbeit".



Ziel der Ergonomie ist es, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitssysteme und die Arbeitsumgebung an die physischen Eigenheiten und Bedürfnisse des Menschen anzupassen und zu optimieren. Durch diese Vorsorgemaßnahmen sollen körperliche Beschwerden und psychische Belastungen bei der Arbeit, sowie gesundheitliche Folgen durch die Arbeit, weitgehend vermieden werden.
Die optimale Schreibtischhöhe ist enorm wichtig für Ihre Gesundheit. Ein kleines Detail, das im Büroalltag auf Dauer zu Schmerzen führt, die Ihre Mitarbeiter über Wochen und Monate begleiten.
Häufige Verspannungen, Kopfschmerzen, sowie andere körperliche Schmerzen, die im unteren Rücken wie ein Messerstich auftreten.
Eine richtige Haltung am Arbeitsplatz fördert das produktive Arbeiten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Tisch optimal einstellen.



Gute Beinhaltung

  1. Ober- und Unterschenkel bilden einen 90-100° Winkel
  2. die Unterschenkel nicht nach hinten gezogen (unter den Stuhl gezogen)


Oberkörper aufrecht?

  1. Schultern leicht nach hinten gezogen
  2. Ober- und Unterarme bilden einen 90° Winkel
  3. Unterarme liegen flach auf der Tastatur auf



Rücken und Kopf richtig positionieren

  1. der Rücken darf nicht nach hinten durchgebogen sein
  2. der Kopf befindet sich über den Schultern (nicht nach vorne geschoben)
  3. der Kopf wird leicht nach hinten gezogen


Folgende Fehlhaltungen deuten auf eine falsche Tischhöhe hin:

  1. Arme liegen nicht gerade auf dem Tisch
  2. Ellenbogen sind tiefer als die Tischplatte
  3. Ober- und Unterschenkel bilden keinen rechten Winkel (90-100°)
  4. Ober- und Unterarme bilden keinen rechten Winkel (90-100°)



Unter dem Schreibtisch sollte ausreichend Platz sein - mindestens 70 cm in der Tiefe, 65 cm in der Höhe und 85 cm in der Breite. Dieser Platz dient als Bewegungsraum für Ihre Beine. Deshalb Papierkörbe und Rechner nur dann unter den Schreibtisch stellen, wenn die Beine trotzdem genug Freiraum haben.


Bei Schreibtischen mit fester Höhe sollte die Arbeitsfläche 72 cm hoch sein. Verstellbare Schreibtische sollten mindestens zwischen 66 und 75 cm hoch eingestellt werden können.





Wichtige Hinweise zum Mutterschutz!

Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.



Was bedeutet Mutterschutz?

Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.


Zum Mutterschutz gehören auch folgende Dinge:

  1. der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
  2. ein besonderer Schutz vor Kündigung
  3. ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt
  4. die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots





Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Sie als Arbeitgeber dürfen der Schwangeren keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen die Beschäftigte oder Ihr (ungeborenes) Kind einer sogenannten unverantwortbaren Gefährdung ausgesetzt sind oder sein könnten. Um unverantwortbare Gefährdungen auszuschließen, haben Sie als Arbeitgeber zunächst Ihren Arbeitsplatz umzugestalten. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie als Arbeitgeber die Beschäftigte an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Ist eine Versetzung nicht realisierbar, so müssen Sie ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Darüber hinaus kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen.



Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen nach § 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) senden.


Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:

  1. Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter
  2. voraussichtlicher Tag der Entbindung
  3. Auskunft über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage, sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen
  4. Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.


Diese Mitteilung kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Formulare über die Mitteilung der Beschäftigung einer werdenden Mutter erhalten Sie beispielsweise auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen oder über die entsprechenden Seiten des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg.




Ersthelfer/in im Betrieb

Ersthelfer/in im Betrieb leisten einen wichtigen Beitrag für ein sicheres und gesundes Arbeiten im Unternehmen. In Deutschland ist es für die Arbeitgeber Pflicht, Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe erforderlich sind. Maßgeblich sind die Art der Arbeitsstätte, die Tätigkeiten und die Anzahl der Beschäftigten. Geregelt ist diese Pflicht im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG).



Was ist ein Ersthelfer/in im Betrieb?

Der Ersthelfer im Betrieb ist ein medizinischer Laie. Bei einem Arbeitsunfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung im Unternehmen leistet er grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe. Außerdem setzt er den Notruf ab. Der Ersthelfer muss eine Ausbildung in Form eines Erste-Hilfe-Kurses absolvieren.

Welche Anzahl an Ersthelfer/in ist Pflicht?

Im Unternehmen müssen betriebliche Ersthelfer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention. Dies bedeutet:


  1. In Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer Pflicht
  2. In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten sind
  3. im Verwaltungsbereich mindestens 5 % sowie
    in sonstigen Betrieben, zum Beispiel im Bereich Produktion, mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb Pflicht


Ausbildung der Ersthelfer/in

Betriebliche Ersthelfer müssen sich in zertifizierten Ausbildungsstellen ausbilden lassen. Die Ausbildung dauert einen Tag und umfasst 9 Einheiten Unterricht. Eine Einheit dauert 45 Minuten. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Inhalt einer Erste-Hilfe-Ausbildung

1. Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
2. besondere Gefahren (z.B. Strom)
3. Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
4. Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
5. Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
6. Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
7. Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
8. Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
9. Vergiftungen / Verätzungen
10. Unterzuckerung und Krampfanfall
11. Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
12. Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)


Ersthelfer werden kann jeder und ist ganz einfach!





Brandschutzhelfer
Evakuierungshelfer im Betrieb

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer im Betrieb sind Beschäftigte, die durch fachkundige Schulungen mit einer praktischen Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Sie können Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen und stellen das selbstständige Verlassen der Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich sicher.



Aufgaben des Brandschutzhelfers

Eine wesentliche Aufgabe der Brandschutzhelfer ist die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Löschmitteln. Dazu müssen sie in der Handhabung der am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden. Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeiter und für die externen Rettungskräfte entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. durch eine entsprechende Armbinde oder eine speziell gekennzeichnete Warnweste).

Brandschutzhelfer wirken im Ernstfall auch aktiv bei der Evakuierung eines Gebäudes mit. Sobald ein Alarm ausgelöst wird, kontrolliert der Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer, ob tatsächlich alle Personen das Gebäude verlassen haben. Sie geben klare Anweisungen und lotsen die Personen zu den Sammelstellen. Bei Eintreffen der Feuerwehr unterrichten sie über die Lage.


Wie viele Brandschutzhelfer sind von Nöten?

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.


Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die ASR A2.2 fordert eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der Brandschutzhelfer mit folgenden Inhalten:


  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) die Hinweise zu deren Ausbildung.

Die praktische Ausbildung umfasst:

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten.


Ebenfalls geschult werden müssen demnach besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.:

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten



Auffrischung der Kenntnisse

Hier empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein



  • Änderung der Brandschutzordnung
  • neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb


Gut zu wissen

Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können als Brandschutzhelfer ohne weitere Ausbildung bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.




Sicherheitsbeauftragte (SiBe) im Betrieb

Sicherheitsbeauftragte haben eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer oder die Unternehmerin bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind somit sehr wichtig. Ein Sicherheitsbeauftragter, auch SiBe genannt, unterstützt die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten ist ein großer Vertrauensbeweis, bringt gleichzeitig aber auch neue Aufgaben und Pflichten mit sich.



Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Betrieb?

Nach § 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) ist ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Ernennung erfolgt in Absprache mit der gewählten Mitarbeitervertretung, dem Betriebs- und Personalrat.

Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte

Für den Sicherheitsbeauftragten gibt es keinen detaillierten Anforderungen. Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) achten und auf Unfall-, Gesundheits- und andere arbeitsbedingte Gefährdungen und Gefahren aufmerksam machen.

Ab wie vielen Mitarbeitern muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?  

Sobald ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, muss der Arbeitgeber einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte ernennen.


Wie viele Sicherheitsbeauftragte Ihr Unternehmen insgesamt benötigt, richtet sich gemäß der DGUV-Vorschrift 1 nach


  • der Anzahl der Beschäftigten,
  • den vorliegenden Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren und der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten





Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten

Gemäß § 20 DGUV-Vorschrift 1 haben sie als Sicherheitsbeauftragter die Aufgabe, den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Das heißt das, dass Sicherheitsbeauftragte z. B.

  • Sicherheitsmängel wie defekte Geräte, außer Kraft gesetzte oder manipulierte Schutzeinrichtungen, fehlende Arbeitsmittelsicherheit durch versäumte Prüfungen o. Ä. umgehend dem Vorgesetzten melden.
  • ein Auge darauf haben, dass die Kollegen eine vorgeschriebene Schutzausrüstung benutzen.
  • bei erkennbar sicherheitswidrigem Verhalten einschreiten und den Kollegen auf seinen Fehler und die damit verbundenen Gefahren aufmerksam machen.
  • als Ansprechpartner ihrer unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen Fragen zum Arbeitsschutz beantworten oder sich um Klärung kümmert.
  • Anregungen und Vorschläge der Beschäftigten für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz aufnehmen und diese an die Geschäftsleitung, sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterleiten.
  • die Vorgesetzten und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen.
  • an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen.


Haftbarkeit eines Sicherheitsbeauftragten

Gemäß § 22 SGB VII hat der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis und ist deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar. Aus diesem Grund wird empfohlen, keine Mitarbeiter mit Führungsverantwortung zum Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.


Ausbildung eines Sicherheitsbeauftragten

Der Grundlehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 dauert 2 Tage.

Folgende Inhalte werden geschult:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte
  • Unfall- und Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsbewusstes Verhalten
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisung
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Lärm



Feuerlöscher im Betrieb

Im Brandfall schnell und richtig zu reagieren, kann Leben retten. Deshalb hat der Arbeitgeber die Pflicht Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl bereitzustellen.



Anzahl von Feuerlöschern

In jedem Unternehmen müssen ausreichend tragbare und/oder fahrbare Feuerlöscher vorhanden sein. Die erforderliche Anzahl berechnet sich über die sogenannte Löschmitteleinheit. Je größer die Grundfläche eines Betriebs ist, desto mehr Löschmitteleinheiten sind notwendig. Die genaue Anzahl steht in Tabelle 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2.


Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung feststellt, sind neben der Grundausstattung weitere Maßnahmen zur Brandbekämpfung nötig. Zum Beispiel gehören in diese Bereiche Brandmeldeanlagen. Betreffende Arbeitsbereiche listet die ASR A2.2 in Tabelle 4.


Feuerlöscher für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Haan




Die 5 Brandklassen

Die Großbuchstaben geben an, für welche der fünf Brandklassen das jeweilige Modell geeignet ist. Arbeitgebende stellen mithilfe des Brandschutzkonzeptes sicher, dass der passende Feuerlöscher zur Verfügung steht.


Brandklasse A: 

Für Brände fester Stoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle oder Autoreifen.

Brandklasse B: 

Wenn flüssige oder flüssig werdende Stoffe 
brennen, etwa Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, 
Wachse oder Teer.

Brandklasse C: 

Brände von Gasen wie Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen oder Erdgas.

Brandklasse D: 

Metallbrände wie Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen.

Brandklasse F: 

Für Brände von Speiseölen und -fetten in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.



Wartung der Feuerlöscher

Feuerlöscher sind von einer sachkundigen Person alle zwei Jahre zu kontrollieren. Auf keinen Fall darf ein benutzter Feuerlöscher wieder an seinen Platz gestellt werden. Eine sachkundige Person muss ihn neu befüllen und prüfen.




 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Instagram
LinkedIn