Brandschutzbeauftragter/Brandschutzhelfer


Brandschutzbeauftragte übernehmen eine sehr wichtige Rolle im Unternehmen. Sie helfen in brenzligen Situationen und bei deren Vermeidung. Dabei stehen Brandschutzbeauftragte als Ansprechperson für alle Beteiligten im Unternehmen, rund um das Thema Brandschutz zur Verfügung. Hinsichtlich dem vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, übernehmen Sie eine Beraterfunktion gegenüber der Geschäftsführung. Zudem stehen Brandschutzbeauftragte auch bei Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen unterstützend zur Seite.
Der Brandschutzbeauftragter ist allerdings kein klassisches Berufsbild. Der Arbeitgeber bestellt eine dafür ausgebildete, betriebsinterne oder externe, selbstständige Person. Für die Bestellung muss mindestens der Abschluss einer Berufsausbildung vorliegen und eine spezifische Brandschutzbeauftragten-Ausbildung absolviert werden. Diese ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte geregelt.

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt innerhalb eines Unternehmens folgende Aufgaben:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken beim Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Beratung der Führungskräfte zum Thema „Brandschutz“
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz


Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Brandschutzbeauftragter ist keine klassische Ausbildung. Um als Brandschutzbeauftragter bestellt werden zu können, muss mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen. Zudem benötigt er eine entsprechende Fachkunde um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können, die in der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung erlangt wird.


Gibt es einen Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer?

Definitiv ja.

Brandschutzbeauftragte sind direkt dem Arbeitgeber unterstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass sie rechtzeitig bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen eingebunden werden. 

Brandschutzhelfer hingegen übernehmen ihre Aufgaben zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit. Sie sind somit nicht direkt der Geschäftsleitung unterstellt, sondern entsprechend ihrer Haupttätigkeit in der jeweiligen Abteilung zugeordnet. Siehe Info Brandschutzhelfer.


Wie viele Brandschutzhelfer braucht eine Unternehmen?

Als Brandschutzhelfer sind rund fünf Prozent der Beschäftigten zu benennen. Mehr Brandschutzhelfer sind in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität, erforderlich. Die Anzahl von fünf Prozent bezieht sich immer auf die anwesenden Brandschutzhelfer. Abwesenheiten ergeben sich z.B. aus Fortbildung, Urlaub und Krankheit. Dies ist zu beachten. Sodass eventuell eine größere Anzahl Brandschutzhelfer notwendig sind. Die Ausbildung orientiert sich an den Empfehlungen der DGUV Information 205-023. Und an der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände. 


Haben Sie fragen zumThema Brandschutz oder Ausbildung in Ihrem Unternehmen? 

Wir beraten Sie gerne zum Thema Brandschutz oder Ausbildung in Ihrem Unternehmen. Ebenfalls führen wir fachspezifische Ausbildungen im Bereich "Richtiger Umgang mit Feuerlöschern" durch. Nutzen Sie also die Vorteile unseres externen Brandschutzbeauftragten auch bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. 





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